Seitenbereiche
Ihr Partner Auf Augenhöhe Wir helfen Ihnen transparent, menschlich und verständlich durch den Steuer-Dschungel!
Steuerpflicht von Prozess und Verzugszinsen zwischen Verfahrensbeteiligten - Steuerpflicht, Finanzverwaltung, Zinsen

Steuerpflicht von Prozess und Verzugszinsen zwischen Verfahrensbeteiligten

https://www.gpp-mittelstand.de/service/steuernews/
© MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Steuerpflicht

Das Thüringer Finanzministerium weist in einer Medieninformation (vom 17.10.2023) auf die Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen hin, die zwischen Verfahrensbeteiligten abgewickelt werden. Diese sind zu unterscheiden von Zinserträgen aus Kapitalanlagen und müssen in der Einkommensteuererklärung der Empfängerin bzw. des Empfängers gesondert angegeben werden.

Keine Abgeltungsteuer

Werden Zinsvereinbarungen durch Privatpersonen getroffen und abgewickelt (private Darlehen), sind diese von der Abgeltungsteuer nicht erfasst. Daher müssen diese Kapitalerträge von dem Empfänger in der Einkommensteuererklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt erklärt werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Art der Kapitaleinkünfte nur dann als Erträge in der Anlage KAP zu erfassen ist, soweit diese nicht mit anderen Einkunftsarten im Zusammenhang stehen. Werden Zinsvereinbarungen beispielsweise im Zusammenhang mit der Renovierung einer vermieteten Wohnung getroffen, gehören die Zinsen zu den Vermietungseinkünften.

Stand: 18. Dezember 2023

Bild: MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen an uns? Wir beantworten Ihre Fragen zu sämtlichen steuerlichen Themen » klassische Steuerberatung » Gründungsberatung » Lohnbuchhaltung » Digitalisierung der Buchhaltung. Kontaktieren Sie unsere Steuerberater in Bremen und vereinbaren Sie ein Erstgespräch!

GPP Mittelstand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.